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Evangelisch-lutherisches Gesangbuch der Provinz Schleswig-Holstein
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Die Augsburgische Konfession

verboten. Denn man muß Achtung haben in dieser Satzung auf das Hauptstück christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.

Man hält schier keine alte Canones, wie sie lauten, es fallen auch derselben Satzungen täglich viele weg, auch bei denen, die solche Satzungen allerfleißigst halten. Da kann man den Ge⸗ wissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten wird, daß wir wissen solche Satzungen also zu halten, daß man's nicht dafür halte, daß sie nötig seien, daß auch den Gewissen unschädlich sei, obgleich solche Satzungen fallen.

Es würden aber die Bischöfe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf drängen diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohne Sünde nicht mögen gehalten werden. Jetzo aber thun sie ein Ding und verbieten beide Gestalt des heiligen Sakraments, item den Geistlichen den Ehestand, nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor einen Eid gethan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelio gemäß ist, nicht predigen Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bischöfe mit Nachteil ihrer Ehre und Würden wiederum Fried und Einigkeit machen; wiewohl solches den Bischöfen in der Not auch zu thun gebühret. Allein bitten sie darum, daß die Bischöfe etliche unbillige Be⸗ schwerung nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirchen nicht gewesen und angenommen sind wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirchen; welche vielleicht im Anheben etliche Ursach gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unläugbar, daß etliche Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die Bischöfe der Gütigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern, sintemal eine solche Ande⸗ cung nichts schadet die Einigkeit christlicher Kirchen zu erhalten; denn viele Satzungen, von den Menschen aufkommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht nötig zu halten, wie die päpst⸗ lichen Rechte selbst zeugen. Kann's aber je nicht sein, es auch bei ihnen nicht zu erhalten, daß man solche menschliche Satzun⸗ gen mäßige und abthue, welche man ohne Sünde nicht kann halten, so müssen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebeut, wir sollen Gott mehr gehorsam sein, denn den Menschen.

St. Petrus verbeut den Bischöfen die Herrschaft, als hätten sie Gewalt, die Kirche, wozu sie wollten, zu zwingen. Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischöfen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehret, sie wollten die Gewissen nicht zu Sünden zwingen. Wenn sie aber solches nicht thun werden und diese Bitte verachten, so mögen sie gedenken, wie sie werden deshalben Gott Antwort geben müssen, dieweil sie mit solcher ihrer Härtigkeit Ursach geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch billig sollen verhüten helfen.