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Die Augsburgische Konfession.
Aber die Unsern lehren in dieser Frage also, daß die Bischöfe nicht Macht haben, etwas wider das Evangelium zu setzen und aufzurichten, wie denn oben angezeigt ist und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Nun ist dieses öffentlich wider Gottes Befehl und Wort, der Meinung Gesetze zu machen oder zu gebieten, daß man dadurch für die Sünde genug thue und Gnade erlange. Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi verlästert, wenn wir uns mit solchen Satzun⸗ gen unterwinden Gnade zu verdienen Es ist auch am Tage, daß um dieser Meinung willen in der Christenheit menschliche Satzungen unzählig überhand genommen haben, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtigkeit des Glaubens gar ist untergedrückt gewesen. Man hat täglich neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Zeremonien und neue Ehrerbietung der Heiligen eingesetzt, mit solchen Werken Gnade und alles Gute bei Gott zu verdienen.
Item, die menschliche Satzung aufrichten, thun auch damit wider Gottes Gebot, daß sie Sünde setzen in der Speis, in Ta; gen und dergleichen Dingen, und beschweren also die Christen⸗ heit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als müßte bei den Christen ein solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der gleich wäre dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den Aposteln und Bischöfen befohlen haben aufzurichten, wie denn ekliche davon schreiben, stehet auch wohl zu gläuben, da etliche Bischöfe mit dem Exempel des Gesetzes Mosis sind betro⸗ gen worden, daher so unzählige Satzungen kommen sind, daß
eine Todsünde sein soll, wenn man an Feiertagen eine Hand⸗ arbeit thue, auch ohne Argernis der andern, daß eine Todsünde sei, wenn man die Siebenzeit nachläßt, daß etliche Speise das Gewissen verunreinige, daß Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott versühne, daß die Sünde in einem vorbehaltenen Fall werde nicht vergeben, man ersuche denn zu den Vorbehalter des Falls, unangesehen, daß die geistlichen Rechte nicht von Vorbe⸗ haltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenpön
eden.
Woher haben denn die Bischöfe Recht und Macht solche Satzungen der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Denn St. Peter verbeut in Geschichten der Apostel am 15, 10 das Joch auf der Jünger Hälse zu legen. Und St. Paulus sagt zu den Korinthern, daß ihnen die Gewalt zu bessern und nicht zu verderben gegeben sei. Warum mehren sie denn die Sünde mit solchen Saßungen?
Doch hat man helle Sprüche der göttlichen Schrift, die da verbieten solche Satzungen aufzurichten, die Gnade Gottes damit zu verdienen, oder als sollten sie vonnöten zur Seligkeit sein. So sagt St. Paulus zu den Kolossern 2, 16. 20.: So laßt nun niemand euch Gewissen machen über Speise oder über Trank oder über bestimmten Tagen, nämlich den Feiertagen oder neuen
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