Beicht Spiegel.
Srembde Sinden.
Ich hab andere zur Sünd, f. E. jum Stehlen, Unzucht, ic. angereißt, dazu vers führt, etwas bofes gelehrt. Ich hab ande re heiffen fündigen, sie in der Sünd noch gelobt, verthätigt, zur Sund gerathen, gee holfen, oder gar gezwungen. Ich hab die Sünd nicht verhindert, da ich es gekdant und gefollt; hab dazu still geschwiegen, und nicht angezeigt, wo es anzuzeigen ware. Ich hab meine Kinder, Dienstboten, Untere gebene wegen ihren Sünden nicht ernstlich bestraft, ermahnt, nicht zur Kirch und Gutem angehalten. Ich hab anderen Gelegenheit zur Sünd gemacht, verdächtigen oder gottlosen Personen Aufenthalt gegeben, ſolche anderen zugeführt, solchen Unterschleif in meinem Hauß von jenen, die im Zinß dars inn wohnen, wissentlich gelitten. Ich hab gettlose Bilder verfertigt, anderen gezeigt, aufbehalten, offentlich aufgehenkt. Ich hab anderen ergernuß gegeben durch schånds liche Reden, freche Gebärden, unehrbaren Aufzug, böses Erempel, ic.
Gebet, so jedesmahl nach der Ers forschung des Gewisfens zu sprecben.
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Ch schäme mich vor dir, o gütigster
wann an
Jahr meines übel zugebrachten Lebens, 32 son


