der Codalität.
das allgemeine Anliegen der Kirchen beten. Können also auch die Reisende und Kranke solchen Ablaß verdienen.
II
2. Auf verschiedene Tag ist neben dem vollkommenen auch ein anderer Ablaß von einer gewissen Zahl der Jahren vergönnt. Kan man also wenigstens den unvollkommenen gewin nen, wann man ohngefehr nicht im Stand sein solte den vollkommenen zu erlangen.
3. Diese und dergleichen Abläß zu gewin nen ist vonnöthen, daß man im Stand der Ghaden seie; deswegen soll man sich befleiss sen zuvor eine vollkommene Reu und Leid famt einem ernfilichen Fürsatz zu erweken.
4. Weilen nicht alle Abläß hieher könnenz gesetzt werden, so thut ein Sodalis, der seine verdiente Strafen noch in diesemkeben auslöschen will, wohl daran, wann er alle Frühmora gens die Meinung macht sich allerblas theils haftig zu machen, die er durch seine Werk des Tags durch werde verdienen tönnen.
Unterricht
Von der General- Beicht, so ein neuer Sodalis ablegen soll.
I Mothwendig ist dieGeneral Beicht, wann die vorige Beichten ungültig gewesen; welches sonderlich von denen in der Jugend 25 gesches


