die Hälfte Unserer Staats- Kaffe, die andere Hälfte aber der allgemeinen Pfarr- Wittwen- Kaffe zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vorwand, weder mittel oder unmittelbar, einen Nachdruck oder Debit gemeldter Bücher und Schriften zu erlauben.
Zugleich ermächtigen Wir die allgemeine PfarrWittwen- Kasse- Administration zur Sicherung dieſes Privilegiums, bei verspürten Eingriffen mit Hilfe Unferer Obrigkeiten gegen die Beeinträchtigenden einzu= schreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten; weßwegen auch zu Jedermanns Kenntniß und Warnung, die in dem Verlage der Pfarr- Wittwen- Kasse erscheinenden Schriften mit einem besondern Stempel vor der Abgabe bezeichnet werden sollen.
Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, Unser königliches geheimes Insiegel aufdrucken lassen, und die Bekannt. machung desselben durch das Regierungsblatt befohlen.
Gegeben in Unferer Haupt- und Residenzstadt München den vierten Auquft im Ein Taufend acht hundert und eilften Jahre, Unsers Reiches im Sechsten.
Max Joseph.
Ismesde nouoo
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl, der General Secretár
F. Robell di
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