Privilegium.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern. Nachdem Wir unterm 26. December vorigen Jahrs
die Einführung eines neuen Gesangbuches für sämmt= liche protestantische Gemeinden Unseres Königreiches genehmigt haben, so finden Wir Uns nunmehr bewogen, zur bessern Begründung einer VersorgungsAnstalt für Pfarrers- Wittwen und Waisen das Privilegium auf dieses Gesangbuch sowohl, als auf alle noch erscheinenden liturgischen Schriften zum kirchlichen Gebrauche, so wie auf die protestantischen Religionsbücher zum Unterrichte in Echulen, der zu errichtenden allgemeinen Pfarr- Wittwen- Kasse zu verleihen.
Wir ertheilen daher dieser allgemeinen PfarrWittwen- Kasse das Recht, die obgedachten Bücher, zur Erzielung der möglich wohlfeilsten Preise und der nöthigen Gleichförmigkeit, ganz allein zu verlegen, zu drucken, auszugeben und feil zu haben, und dieselben durch ihre aufgestellten Kommissionarien im ganzen Königreiche verkaufen zu lassen.
Demzufolge verbieten Wir allen Unsern Unterthanen, insonderheit aber allen, in Unsern Staaten angeseffenen Buchdruckern und Buchhändlern bei Vermeidung Unserer alle höchsten Ungnade und einer Strafe von Ein Hundert Dukaten, wovon jedesmal


