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Weimarisches Gesangbuch : nebst einigen Gebeten zur öffentlichen und häuslichen Andacht / [[mit] Vorrede von J. G. Herder]
Entstehung
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Beicht und Communion Gebete.

Suchte ich meine( Eltern und) Vorgesetzte stets durch Hochachtung, willige Folgsankeit und Liebe zu erfreuen? Hab ich sie nie erzúrnet, nie betrübt, nie ihre Wohltha­ten vergessen? Bin ich meinen Untergebenen ni ht zu hart begegnet? habe ich sie nicht zu streng gehalten, zu viel Arbeiten ihnen aufgelegt?

habe ich nichts gethan oder geredet, wodurch die Glückseligkeit irgend eines meiner Nebenmenschen gestört, oder wohl ihre Tage durch Sorgen und Traurigkeit vers kürzt worden wären? Bin ich den Armer, fo viel es fern konnte, mit Wohlthaten zu Hülfe gekommen? Habe ich die Berrübten gerne getröstet? Habe ich keinen Menschen geschmäßt und gelästert? Keinen mit Trog und feindseli­gen Geberden betrübt? Habe ich meinen Zorn stets ge­mäßiget? Nie eine unerlaubte Rachbegierde im Herzen unterhalten? War ich stets bereit, mich mit meinem Feinde zu versöhnen? Habe ich meinem Feinde auch Gu tes gewünscht und Gutes gethan? Habe ich gegen den Nächsten Geduld und Langmuth, so viel es seyn sollte, be wiesen? Habe ich nicht durch Unordnung im Effen und Trinken, durch heftigen Zorn, oder durch allzuviel Ar­beit, meiner Gesundheit geschadet und meinen Leib ge. schwächt?

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Habe ich alle unzüchtige Gedanken und Begierden zu unterdrücken gefucht? Habe ich mich nie durch unkeusche Geberden, nie durch Werke der Wollust verfündiget? Gab ich mir alle Mühe, meinen Leib und meine Seele rein und unbefleckt zu erhalten?( Habe ich meinem Ehe gatten stets die gebührende Treue geleistet, demselben mit Liebe begegnet, und sein Wohl, wie mein eigenes, befördert?)

Habe ich mich nie durch irgend eine Ungerechtigkeit an dem Nächsten verfündiget? Der Obrigkeit alle Abga­ben richtig geliefert? Meinen Vorgefesten nie etwas ver. untreut oder vernachläßigt? Meinen Untergebenen ihren gebührenden kohn und Kost nie versagt oder geschmälert? Nie auch den geringsten Betrug im Handel begangen? Nichts von Gefunibenem oder Geliehenem unrechtmäßig

ben