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1. Vom Begriffe und Dasein des Fegfeuers.
kraft erhalten hat, daß es nüßlich und Gott überaus angenehm sei, daß das Gedächtniß derjenigen, die im wahren Glauben gestorben sind, in jener göttlichen und lichtvollen Geheimnißfeier begangen werde."( Blos. collyr. hær. app. 7.5.) Endlich gibt der heilige Augustinus seine volle Ueberzeugung über diese apostolische Ueberlieferung in Betreff des Fegfeuers zu erkennen, indem er in seiner Abhandlung über die Sorgfalt für die Abgestorbenen( 1. Hst.) schreibt: „ Wir lesen im Buche der Machabäer, daß Opfer für die Todten dargebracht wurden; allein wenn auch hievon durchaus nichts in der heiligen Schrift des alten Testamentes geschrieben stünde, so ist das Ansehen der ganzen Kicche, welche diesen frommen Gebrauch beobachtet, nicht von geringem Gewichte, indem in den Gebeten, welche am Altare zu Gott dem Herrn vom Priester gesprochen werden, die Anbefehlung der Todten ihren Plaß hat."
Das Dasein des Fegfeuers wird aus den Bes schlüssen der Kirche bewiesen.
Die Kirche hat ihre Ueberzeugung, daß ein Fegfeuer sei, durch ihre Anordnungen und steten Gebräuche bei den Leichenbegängnissen und Gedächtnißfeiern der Abgestorbenen, so wie auch durch ihre uralten Meßordnungen allzeit an den Tag gegeben und in Konzilien feierlich als


