34
III. Von den Beweggründen,
Es ist unsere Pflicht, den armen Seelen im Fegfeuer zu Bilfe zu kommen.
Der geistreiche und fromme M. Boudon, Erzdiakon von Evreur, sagt hierüber in seiner Schrift: ,, Die Verherrlichung der allerheiligsten Dreieinigkeit in den Seelen des Fegfeuers": ,, Je ärmer eine Person ist, desto mehr sind wir verpflichtet, ihr beizuspringen. Wer aber kann nun ärmer sein, als derjenige, welcher nichts hat, viel schuldig ist, weder arbeiten, noch erwerben, noch begehren kann und doch in den erschrecklichsten Peinen sißen muß, bis er den letzten Heller zurückbezahlt hat? Das Gesetz, den Bedrängten zu Hilfe zu kommen, ist zwar allgemein und erstreckt sich selbst auf fremde und unbekannte Personen; allein hier ist eine noch strengere Verbindlichkeit vorhanden, indem sich in diesen reinigenden Flammen sogar solche befinden, die uns zunächst angehen, und an deren Leiden wir vielleicht schuld sind. Es schmachten darin unsere Brüder, Schwestern, Väter, Mütter und andere. Welch ein Schmerz muß es für diese sein, sich jetzt in diesen Gluthen selbst von jenen


