Vorrede.
sichtigung der älteren Kirchengesänge aus dem Zeitraume von der Reformation an bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts, von denen in möglichst beträchtlicher Anzahl diejenigen ausgewählt werden sollten, welche sich durch Tiefe der Empfindung und kräftigen Ausdruck der frommen Gefinnung auszeichnen und besonders in der hiesigen Stadt und Provinz unter die bekannten und geschätzten Kernlieder gerechnet werden. Eine gleiche Rücksicht war ferner der Commission auf diejenigen neuern Kirchengesänge empfohlen worden, die wegen ihrer weiten Verbreitung bereits eine Art von Bürgerrecht haben, vorausgeseßt, daß es ihnen nicht an allem dichterischen Werthe mangle, noch die darin enthaltene Moral zu abgeschlossen und unverbunden mit der christlichen GlaubensTehre erscheine, noch diese Lieder sich mehr für die häusliche Erbauung, als für den kirchlichen Gebrauch eignen, in welchen Fällen der Commission unbenommen blieb, den Ausfall derfelben durch andere weniger bekannte Lieder neuerer Zeit zu ergänzen, denen eine günstige Aufnahme gewünscht werden mußte.
IV
Fürs Dritte lag den Unterzeichneten ob, von den verschiedenen Auffassungsweisen der chriftlichen Glaubenslehre keine ausschließlich zu begünstigen, aber auch feiner ihre Stelle zu verweigern, die als Aeußerung des frommen Gefühls sich mit der evangelischen Wahrheit und mit dem Wesen eines firchlichen Buches in Einklang bringen läßt. Was viertens die Melodieen betrifft, so sollte das neue Gesangbuch dazu beitragen, den vorhandenen großen Reichthum musterhafter Choräle in Gebrauch zu erhalten, und es sollte zugleich da, wo zu demselben Liede mehrere Melodieen gesungen werden können, jederzeit diejenige vorgezeichnet werden, welche für


