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Abläffe des Xaverius- Miffions- Vereins.
A. Vollkommene Ablässe.
1)
2)
An jedem der beiden Feste Kreuzerfindung und des heiligen Franziscus Kaverius. Man kann jedoch statt dieser beiden Feste einen der sieben darauf folgenden Tage wählen. Einmal in jedem Monate an einem Tage, den jedes Mitglied sich selbst wählen kann, wofern jedoch das vorgeschriebene tägliche Gebet während des ganzen Monats gewiffenhaft verrichtet wurde.
Um diese Abläffe zur gewinnen, muß man mit reumüthiger Beichte und dem Empfange der hl. Communion einen andächtigen Kirchenbesuch verbinden und dabei eifrig für das Wohl der Kirche und nach der Meinung des Papstes zu Gott beten. Wo keine Pfarrkirche ist, genügt es, eine öffentliche Kapelle zu besuchen. Durch eine Verordnung vom 11. Mai 1824 hat der Papst Leo XII. Kranke und Schwache vom Besuche der Kirche entbunden; nur müssen sie, um den Ablaß zu gewinnen, die andern erforderlichen Bedingungen nach ihren Kräften und nach dem Gutachten ihres Beichtvaters erfüllen.
B. Unvollkommene Abläffe.
1) Einen Ablaß von 100 Tagen gewinnen die Mitglieder jeden Tag, an welchem sie das vorgeschriebene Vater unfer und Gegrüßet seist du Maria mit dem Spruche: Heiliger Franziscus Xaverius, bitte für uns um Ausbreitung des fatholischen Glaubens andächtig und mit wahrer Heue über alle ihre Sünden beten.
2) Einen Ablaß von 160 Tagen, so oft sie außer dem gewöhnlichen noch einen freiwilligen Beitrag zum Missionswerke leiften; so oft fie außer den schuldigen Gebeten noch ein anderes andächtig verrichten, oder so oft sie ein Werk der Frömmigkeit, z. B. Fasten, oder eins der sieben Werke leiblicher oder geistiger Barmherzigkeit demüthig verrichten.
Alle diese Abläffe können auch den leidenden Seelen im Fegfener fürbittweise zugewendet werden. nde


