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Kommunionbüchlein für alle Gott liebenden Seelen : es enthält die Gebete am Vorabende und für die Kommunion-Tage, als Morgen-, Abend- und Meßgebete, verschiedene Kommunion-Andachten nebst Betrachtungen und Gebeten zur Nachmittags-Andacht
Entstehung
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Brdnung und Gesetze des Xaverius- Missionsvereins.

1) Der Missionsverein vom heiligen Franziscus Xaverius hat den Zweck, die allgemeine Verkündigung und Ausbreitung des hl. römisch- katholischen Glaubens durch Gebet und Al­mosen zu befördern.

Alle Katholiken jeden Alters, Geschlechtes und Standes können jederzeit in den Verein aufgenommen werden. 2) Um ordentliches Mitglied des Vereins zu werden, wird er­fordert:

a. daß man täglich 1 Vater unser und 1 Gegrüßet seist du Maria mit dem Zusatze: Heiliger Franziscus Xaverius bitte für uns, und in der Meinung des Vereins bete;

b. daß man als Almosen wöchentlich 5 Pfennige oder für das ganze Jahr 22½, Sgr. spende. Diese Gabe kann auf einmal, oder auch halb- oder vierteljährig gespendet werden. Wer einen solchen Beitrag gar nicht zu leisten vermag, aber täglich das vorgeschriebene Gebet verrichtet und jährlich eine, wenn auch noch so geringe, aber regelmäßige Gabe an Geld reicht, ist auch Mitglied des Vereins, hat aber auf die Jahrbücher des Missionsvereins keinen Anspruch.

3) Zehn Mitglieder bilden eine Einigung. Eines von ihnen, welches von einem Geistlichen dazu erwählt wird oder sich freiwillig dazu bereit erklärt, sammelt die Almoſen.

Der Vorsteher einer Einigung von 10 Mitgliedern erhält unentgeltlich alle 2 Monate ein Heft der Jahrbücher der Ver­breitung des Glaubens. Er theilt die Hefte den Mitgliedern seiner Einigung zum Lesen mit; am Ende fallen sie ihm ats Eigenthum zu. Dagegen hat er die Sorge, die Beiträge ein­zuziehen und seine Einigung wieder zu ergänzen, wenn ein Mitglied austreten oder sterben sollte.

4) Den Mitgliedern des Vereins wird empfohlen, an den beiden Hauptfesten des Vereins: dem Feste Kreuzerfindung( dem Stiftungstage des Vereins), und dem Feste des hl. Franzis­cus Xaverius( des Hauptpatrons des Vereins), welche an den auf dieselben folgenden Sonntagen gefeiert werden, an dem nach­mittägigen Bruderschaftsgottesdienste Theil zu nehmen, und die hl. Sakramente der Buße und des Altars zu empfangen. 5) Ebenso wird denselben empfohlen, die Leiche eines verstorbe­nen Bruderschafts- Mitgliedes zum Grabe zu begleiten, der Seelenmeffe beizuwohnen und für die abgeschiedene Seele zu beten und gute Werke aufzuopfern.

6) Sämmtliche Mitglieder des Vereins werden in ein zu diesem Zwecke anzulegendes Buch eingetragen.