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Normalbuch für die Brüder und Schwestern des dritten Ordens des h. Franciscus / von e. Priester des Franciscaner-Ordens der sächsischen Provinz vom h. Kreuze. Mit Erlaubniß der Obern
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erfüllen. Erst durch diese Profession wird man voll­ständig dem Orden einverleibt.

Nun sagt freilich die Regel Kap. 20., daß man durch dieses in der Profession abgelegte Versprechen keineswegs unter Todsünde( und, wie andere Päpste erklärt haben, auch nicht unter läßlicher Sünde) ver­pflichtet sei, die Gebote der Regel zu beobachten, aber sie sezt hinzu:, Doch soll Jeder mit williger Demuth die Buße annehmen und treu verrichten." Somit verpflichtet man sich unter Sünde eigentlich nicht zu der Beobachtung der Regel an und für sich, wohl aber wenigstens bedingter Weise zur Annahme der etwa aufgelegten Strafe und Buße. Demnach ist die Profession mehr als ein bloß ausgesprochener Vorsatz, sie ist wenigstens ein bedingtes Gelübde, das in der mildesten Form die Gewissen zur Uebung der Tugend anhält, ohne die Uebertreter gleich mit Sün­den zu beschweren. Mit Recht heißt darum dieser Verein ein Orden und nicht eine Bruderschaft, obwohl die Mitglieder die drei evangelischen Räthe nicht geloben, wie in den regulirten Orden geschieht.

Die Vortheile und Gnaden, die der eifrige Christ durch den dritten Orden gewinnen kann, sind in Kur­zem folgende:

1. Durch den Eintritt in den dritten Orden bricht man mit der Welt und ihren Grundsäßen und erklärt vor Gott und der Welt, daß man seine Hoffnung seßt nicht auf die, wie Staub, vorüberwirbelnden Güter und Genüsse dieser Welt, sondern auf das heilige Kreuz, das die Seele auf dem Wege der Buße hin­führen soll zu dem Besiße des überirdischen, unver­gänglichen Gutes. Wer nämlich mitten in einer Welt lebt, die keine Buße, sondern nur Genuß im Auge hat, ja die nicht einmal das Wort Buße hören

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