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III
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Vesper, sammt Allem, was der Officiator, die Sänger und der Organist dabei zu verrichten haben und wollen sie Schritt für Schritt mit Bemerkungen im Geiste der Kirche begleiten.
Während der Officiator sich zu seinem bestimmten Platz begiebt und das Pater noster( Cer. lib. 1 cap. 3) betet, leitet der Organist durch ein Vorspiel zur Intonation ein. Alsobald eröffnet der Officiator den Gottesdienst mit Anstimmung des: Deus in adjutorium..., ohne Orgelbegleitung und der Chor antwortet mit Orgelbegleitung in gleicher Tonhöhe: Domine... ( Man sehe beiliegende Vesper.)
Nun lässt die Kirche fünf Psalmen nacheinander singen. Jeder Psalm wird durch eine, an Festtagen ganz gesungene, an gewöhnlichen Sonntagen und Halbfesten aber nur bis zu den zwei Strichen angestimmte, Antiphon Zwischengesang eingeleitet.
Gewöhnlich wird die Antiphon nach dem Psalm( Cer. lib. 2 cap. 28) nicht mehr gesungen, sondern in der Stille gebetet, während der Organist in die Tonart der Antiphon des zweiten Psalmes übergeht u. s. w.
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Die Psalmen sollen immer ganz, wo möglich, von zwei Chören abwechselnd, gesungen werden. Soll ein Vers ausgelassen und vom Orgelspiel ersetzt werden, so haben ihn die Geistlichen in der Stille zu beten.
Die Psalmen werden sitzend, ist das Hochwürdigste ausgesetzt, stehend gesungen. Jeder Psalm wird mit der Verherrlichungsformel Gloria Patri...( Cer. lib. 2 cap. 4) beschlossen, welche feierlicher und langsamer gesungen werden kann und wobei der Officiator das Haupt entblösst und die Gläubigen sich zu neigen haben.


