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Wallfahrts-Büchlein, um die Wallfahrt zu dem wunderthätigen hl. Blute in Walldürn verdienstlich zu verrichten
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oder deren Haushaltung durch ihre Abwesen­heit sehr leiden würde und welche Niemand hat, der ihre Stelle vertreten könnte, müßte, so lange die Verhältnisse währen, auf die Wall­fahrt verzichten. Ebenso können Diejenigen eine Wallfahrt nicht antreten, welche Kranken pflegen müssen oder durch andere pflichtmäßige Werke abgehalten sind.

3) Alle jene, welche die mit der Wallfahrt verbundenen Beschwerden und Lasten voraus­sichtlich nicht ertragen können und wahrscheinlich nur die Andacht der Uebrigen stören würden; wie z. B. ganz alte und gebrechliche Leute, oder Kinder im zarten Alter, oder diejenigen, die nicht vor Beginn der Reise das wenige Geld in Händen haben, dessen sie hierzu nothwendig bedürfen.

4) Endlich sollen nicht wallfahrten Mädchen und junge Frauenspersonen, wenn es nicht un­ter gehöriger Beaufsichtigung ganz zuverlässiger Personen geschehen kann.

2. In welcher Absicht soll man wall­fahren?

Nur in reiner Absicht, nämlich:

1) Zur Ehre Gottes, des h. Sakramentes, der allerseligsten Jungfrau 2c. 2c. und zum öf­fentlichen Bekenntniß unseres heiligen katholi­schen Glaubens. in slot

2) Zur Buße und Genugthuung für unsere