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recht würdigen Empfang der h. Sakramente, das erhebende Beispiel so vieler frommen Christen, die aus verschiedenen Gegenden und Ländern zusammenkommen, die mit den Wallfahrten verbundenen Mühen und Anstrengungen, die eine heilsame Buße sind, die mit den Wallfahrten ertheilten Ablässe, kurz alles, was den Glauben stärken, die Gnade Gottes in uns vermehren und Glück und Zufriedenheit in unsern Herzen befestigen kann, so daß etwaige Mißbräuche, wenn solche hie und da vorgekommen sind, oder bisweilen, wie bei Allem, was durch Menschen geschieht, vorkommen mögen, dagegen ganz und gar verschwinden. Deshalb können und dürfen alle Christen wallfahren gehen.
Jedoch sind davon ausgenommen:
( 1) Alle diejenigen, welche dadurch den gebotenen Gehorsam verletzen würden. Ehefrauen bedürfen zur Wallfahrt der Zustimmung ihrer Männer, Kinder der Eltern, und Dienstboten der Erlaubniß ihrer Herrschaft.
2) Alle diejenigen, welche durch die Wallfahrt nothwendige Pflichten vernachlässigen würden; denn es ist einleuchtend, daß man zu= erst das thut, wozu man verpflichtet ist, und dann erst jenes, was nur ger athen ist. Ein Hausvater, dessen Familie während der Wallfahrt darben müßte, kann eine solche nicht unternehmen; eine Hausfrau, welche kleine Kinder erziehen muß,


