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Wallfahrts-Büchlein, um die Wallfahrt zu dem wunderthätigen hl. Blute in Walldürn verdienstlich zu verrichten
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recht würdigen Empfang der h. Sakra­mente, das erhebende Beispiel so vieler frommen Christen, die aus verschiedenen Gegen­den und Ländern zusammenkommen, die mit den Wallfahrten verbundenen Mühen und An­strengungen, die eine heilsame Buße sind, die mit den Wallfahrten ertheilten Ablässe, kurz alles, was den Glauben stärken, die Gnade Gottes in uns vermehren und Glück und Zu­friedenheit in unsern Herzen befestigen kann, so daß etwaige Mißbräuche, wenn solche hie und da vorgekommen sind, oder bisweilen, wie bei Allem, was durch Menschen geschieht, vorkom­men mögen, dagegen ganz und gar verschwin­den. Deshalb können und dürfen alle Christen wallfahren gehen.

Jedoch sind davon ausgenommen:

( 1) Alle diejenigen, welche dadurch den ge­botenen Gehorsam verletzen würden. Ehefrauen bedürfen zur Wallfahrt der Zustimmung ihrer Männer, Kinder der Eltern, und Dienstboten der Erlaubniß ihrer Herrschaft.

2) Alle diejenigen, welche durch die Wall­fahrt nothwendige Pflichten vernachlässigen wür­den; denn es ist einleuchtend, daß man zu= erst das thut, wozu man verpflichtet ist, und dann erst jenes, was nur ger athen ist. Ein Haus­vater, dessen Familie während der Wallfahrt dar­ben müßte, kann eine solche nicht unternehmen; eine Hausfrau, welche kleine Kinder erziehen muß,