Kirchenkalender.
Folgende Tage sind in Frankfurt gebotene Feiertage:
Der zweite Tag des Weihnachts-, Oster- und Pfingstfestes. Neufahrstag, hl. 3 Könige, Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, Peter und Paul, Mariä Himmelfahrt, Bartholomäus, Allerheiligen.
XII
Gebotene Fast- und Abstinenztage sind die sämmtlichen Quatembertage, Aschermittwoch, die Freitage der Fastenzeit und die 4 letzten Lage der Charwoche. Bloße Fasttage sind die übrigen Tage der Fastenzeit, bloße Abstinenztage die übrigen Freitage des Jahres, wofern kein gebotener Feiertag auf sie fällt. An allen Tagen der 40tägigen Fastenzeit bleibt nach allgemeiner Kirchenordnung der gleichzeitige Genuß von Fleisch- und Fischspeisen bei derselben Mahlzeit unstatthaft. Den bei nichttatholischen Herrschaften dienenden oder zu deren Hauswesen gehörigen Personen, sowie denen, die ihre Kost aus oder in einem Speisehause nehmen oder sich auf Reisen befinden, ist der Genuß von Fleischspeisen an allen Tagen unter Beobachtung des Verbots gleichzeitigen Genusses von Fischspeisen erlaubt.
Bemerkungen über die Spendung der heil. Sakramente.
1. Die österliche Zeit beginnt im Bereich der Pfarrei Frankfurt mit dem 2. Fastensonntag und schließt mit dem 4. Sonntag nach Ostern incl.
2. Zur Beichte gesessen wird in allen Kirchen regelmäßig an jedem Samstag und an jedem Vorabend eines Feiertags von 4 Uhr Nachmittags an, sowie an allen Sonn- und Feier= tagen vom Beginn des Frühgottesdienstes an; in der österl. Zeit dagegen beginnt das Beichthören schon Morgens 5 Uhr. Die Beichten der noch nicht zur Hl. Communion zugelassenen Schuljugend finden vierteljährlich in den Quatember- Wochen statt, mit Ausnahme der Pfingstwoche, für welche die Woche nach Frohnleichnam genommen wird.
3. Der Vorbereitungs- Unterricht zur ersten hl. Communion beginnt mit Dreikönigen. Die Eltern der Erstcommunikanten, namentlich der teine katholische Schule besuchenden, wollen dieselben in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr bei dem Stadtpfarrer resp. den Herrn Missionspfarrern zu Bornheim, Nieder- und Oberrad anmelden.
Auf das Dringendste ist es zu wünschen, daß die Kinder gleich mit vollendetem 12. Jahre zur ersten heil. Communion geführt werden. Zum Empfang des heil. Abendmahls ist neben der nöthigen Kenntniß dieses hochheiligen Sakramentes, die einem 12jährigen Kinde oft noch viel leichter beizubringen ist, als einem 14jährigen, schon weit mehr den Zerstreuungen und dem weltlichen Treiben ausgesetten, vor Allem Reinheit, Unschuld, Frömmigkeit nöthig, und dieses erste und wichtigste


