IX
sten und besten beschränken. Von diesen 120 Liedern enthält das neue deutsche Militärgesangbüchlein 100.
Die Einführung eines neuen Gesangbuches denken wir uns so, daß noch längere Zeit das bisherige neben dem neuen gebraucht werden kann, sofern beide eine größere Anzahl Lieder enthalten, welche aus beiden Büchern im Gottesdienst ohne Schwierigkeit oder Störung gesungen werden können, weil sie entweder ganz oder nahezu gleichlautend sind.
Von den Liedern des bisherigen Gesangbuchs enthält der Entwurf 212. Sie sind im Register mit einem B bezeichnet. Davon sind 21 in beiden Büchern wesentlich verschieden, 47 könnten zur Not miteinander noch gesungen werden, für 144 Lieder aber wäre der Gebrauch des alten und neuen Gesangbuchs in derselben Gemeinde und Kirche nebeneinander noch ganz thunlich. Die Zahl scheint uns genügend, um einer allmählichen und unbeschwerlichen Einführung eines neuen Gesangbuches zu dienen.
Da wir den neuen Gesangbuchsentwurf der nahe bevorstehenden Generalsynode zu übergeben haben, so sind wir nach§ 80 Abs. 2 der Kirchenverfassung auch verpflichtet, denselben vorher noch den Kirchengemeinderäten zur Kenntnis und etwaigen Äußerung vorzulegen. Dies geschieht allerdings sehr späte, es ist wenig Zeit mehr zu einer gründlichen Vorprüfung. Indem wir diese Verspätung selbst hervorheben, wollen wir auch unsere Rechtfertigung vorbringen. Ein Buch, wie das vorliegende, ist eine große und schwierige Arbeit. Die Durchsicht und Verwendung der vielen schäßbaren Materialien, die uns von den 1879er Diözesansynoden geboten worden sind, hat die Arbeit nicht beſchleunigt und die Mühe nicht verkleinert. Wir hielten es für unsere Pflicht, den Entwurf mit Berücksichtigung der neue


