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Entwurf eines Gesangbuches für die evangelische-protestantische Kirche des Großherzogtums Baden
Entstehung
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IX

sten und besten beschränken. Von diesen 120 Liedern ent­hält das neue deutsche Militärgesangbüchlein 100.

Die Einführung eines neuen Gesangbuches denken wir uns so, daß noch längere Zeit das bisherige neben dem neuen gebraucht werden kann, sofern beide eine größere Anzahl Lieder enthalten, welche aus beiden Büchern im Gottesdienst ohne Schwierigkeit oder Störung gesungen werden können, weil sie entweder ganz oder nahezu gleich­lautend sind.

Von den Liedern des bisherigen Gesangbuchs enthält der Entwurf 212. Sie sind im Register mit einem B be­zeichnet. Davon sind 21 in beiden Büchern wesentlich ver­schieden, 47 könnten zur Not miteinander noch gesungen werden, für 144 Lieder aber wäre der Gebrauch des alten und neuen Gesangbuchs in derselben Gemeinde und Kirche nebeneinander noch ganz thunlich. Die Zahl scheint uns genügend, um einer allmählichen und unbeschwerlichen Ein­führung eines neuen Gesangbuches zu dienen.

Da wir den neuen Gesangbuchsentwurf der nahe bevor­stehenden Generalsynode zu übergeben haben, so sind wir nach§ 80 Abs. 2 der Kirchenverfassung auch verpflichtet, denselben vorher noch den Kirchengemeinderäten zur Kennt­nis und etwaigen Äußerung vorzulegen. Dies geschieht allerdings sehr späte, es ist wenig Zeit mehr zu einer gründ­lichen Vorprüfung. Indem wir diese Verspätung selbst her­vorheben, wollen wir auch unsere Rechtfertigung vorbringen. Ein Buch, wie das vorliegende, ist eine große und schwie­rige Arbeit. Die Durchsicht und Verwendung der vielen schäßbaren Materialien, die uns von den 1879er Diözesan­synoden geboten worden sind, hat die Arbeit nicht beſchleu­nigt und die Mühe nicht verkleinert. Wir hielten es für unsere Pflicht, den Entwurf mit Berücksichtigung der neue­