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Entwurf eines Gesangbuches für die evangelische-protestantische Kirche des Großherzogtums Baden
Entstehung
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VIII

religiösen Bedürfnis? Vielmehr wird er sich zu verlässigen haben, ob auch er in dem Gesangbuch für sich und seine Anschauungen und Verhältnisse Entsprechendes finde, und wird im bejahenden Falle die Vielseitigkeit der Auswahl seinen verschiedenen Mitchristen zu gönnen haben.

Ob ein Gesangbuch auch einige Lieder enthalten soll, welche, wir sagen nicht einen bloß literaturgeschichtlichen, aber doch nur einen vorzugsweise kirchengeschichtlichen Wert haben, kann zweifelhaft sein. Wir bejahen die Frage, weil unserm Volke solche geistigen Erzeugnisse, welche die be­deutendsten Männer und Zeiten seiner Geschichte in religiös­kirchlicher Hinsicht treffend charakterisieren, ebensowenig vor­enthalten bleiben sollten, als die zeitgeschichtlichen Denkmale auf andern Lebensgebieten. Übrigens hat der Entwurf von dieser Anschauung nur einen sehr mäßigen Gebrauch ge­macht.

Eine hochwichtige Seite an einem Gesangbuch bilden die Melodien seiner Lieder. Der eigentliche kirchliche Ge­sang bedarf im vollsten Maße der Berücksichtigung, Pflege und Hebung. Manches Lied hat schon um seiner Melodie willen Anspruch auf Annahme. Wir glauben, daß der Ent­wurf auch in dieser Beziehung unserer Landeskirche recht förderlich werden kann, enthalten uns aber noch eines näheren Eingehens darauf, weil hier Fachmänner mit zu entscheiden haben.

Diejenigen Lieder, welche als ganz allgemein bekannt und verbreitet anzusehen sind, und welche demnach als ,, eine Sammlung klassischer Lieder", als der Grundstock eines nationalen Gesangbuchs" bezeichnet werden können, sind im Register des Entwurfs mit einem Sternchen(*) versehen. Es sind deren 120. Man hätte noch ziemlich mehr namhaft machen können, wir wollten uns aber auf die gebräuchlich­