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Entwurf eines Gesangbuches für die evangelische-protestantische Kirche des Großherzogtums Baden
Entstehung
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VI

Verfasser unseres Gesangbuchs von 1834, dem Kirchenrat Sonntag. In Folge dieser Thatsache werden von seinen 550 Liedern verhältnismäßig wenige in den Kirchen ge­sungen, das Buch ist nicht im vollen Sinn ein häusliches Erbauungsbuch unseres Volkes geworden, und wir befinden uns in der Lage, bei dem Gesamtchor, den die deutsche evangelische Kirche mit ihren kräftigsten und volkstümlichsten Liedern anstimmen kann, einen vielfach abweichenden, spe­ziell badischen Ton anzuschlagen. Erwägt man, daß unser Gesangbuch aus der eigentlichen Blüteperiode des deutschen Kirchenlieds nur etwa 150 Lieder enthält, also ein großer Teil seines Inhaltes der Zeit angehört, welche im Kirchen­lied das Geringste geleistet hat, und daß wieder die besten Erzeugnisse der neuesten Zeit darin fast gar nicht verwertet sind, teilweise noch gar nicht verwertet werden konnten, so gelangt man zu dem Schluß, daß wir mit unserm Gesang­buch, das seiner Zeit noch zu den verhältnismäßig bessern gehörte, jett hinter den besten weit zurückstehen, und sowohl das kirchliche und religöse Bedürfnis, als die Entwickelung der Liederkunde ein neues Gesangbuch erfordern.

Wir glauben, daß der Entwurf nach diesen beiden Seiten hin entsprechend ist. In dem Vorwort zur Vorlage an die Diözesansynoden 1879 sind die darin aufgenommenen Lieder Seite 4 ff. nach dichterischen Gruppen geordnet und aufge­zählt. Wir wollen hier, absichtlich einem mehr äußerlichen Gesichtspunkte folgend, zusammenstellen, daß von den 475 Liedern, abzüglich der 11, welche der alten Kirche, oder unbekannten Dichtern angehören, verfaßt sind:

1. Von Dichtern, deren Lebenszeit in das 15/16. Jhrh. fällt: 19.

2.

16.

16.

Übertrag: 35.

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