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Die Entstehung vorliegender Arbeit ist folgende: Im Auftrag des evangelischen Oberkirchenrats hat sich ein in dem Kirchengesang und der Liederkunde sehr erfahrener Geistlicher unseres Landes, Herr Stadtpfarrer Eisenlohr von Gernsbach, der Aufgabe unterzogen, die für ein neues badisches Gesangbuch geeignet scheinenden Lieder auszuwählen und in ihrem Texte festzustellen. Derselbe hat mit großem Geschick und Geschmack, mit aufopferndem Fleiß und hingebender Liebe diese schwierige Arbeit geleistet und wir sind ihm dafür zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Nach Vereinbarung seiner Vorschläge mit der Kirchenbehörde ist der bekannte Gesangbuchs- Entwurf den Diözesansynoden des Jahres 1879 vorgelegt worden, in welchem 494 Lieder in einer sachgemäßen Anordnung citiert und davon 200 vollständig ausgedruckt waren. Über das Ergebnis der Beratungen der Diözesansynoden sagt der Bescheid darauf vom 11. Mai 1880: ,, Abgelehnt wurde der vorliegende Entwurf, unter Verneinung des Bedürfnisses eines neuen Gesangbuchs, von den Diözesansynoden Ladenburg- Weinheim( 28 gegen 5 Stimmen) und Lörrach( 39 gegen 6 Stimmen), einfach abgelehnt von Freiburg( 12 gegen 8 Stimmen), Oberheidelberg( 24 gegen 14 Stimmen), Rheinbischofsheim( 22 gegen 11 Stimmen) und Schopfheim( 16 gegen 13 Stimmen). Zustimmung erhielt derselbe ,, im allgemeinen", oder nach Auswahl und Anordnung", jedoch mit Vorbehalt einer nochmaligen Revision, von den Synoden Adelsheim( 19 gegen 4 Stimmen), Emmendingen( 26 gegen 2 Stimmen), Hornberg( alle 23 Stimmen), Stadt- Karlsruhe( alle 22 Stimmen), Lahr( 30 gegen 2 Stimmen), Mannheim- Heidelberg( 14 gegen 1 Stimme), Müllheim( ohne Stimmenangabe), Neckarbischofsheim( alle 35 Stimmen), Neckargemünd( faſt ein


