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temberg, ein allgemein eingeführtes Gesangbuch besitzen, während die Summe der in größeren und kleineren Gebieten unseres deutschen Vaterlandes gebräuchlichen Gesangbücher in die Hunderte geht, ist auch an ein deutschevangelisches Kirchengesangbuch vorerst nicht zu denken. Daß der badische Entwurf schon die Grundlage eines solchen bilden könne und solle, ist wohl nicht der Gedanke obigen Generalsynodalbeschlusses und ebensowenig der unsrige. Das Nächste, was unseres Erachtens erreicht werden kann, ist die Aufnahme der besten, und darum auch bekanntesten und gebräuchlichsten Kirchenlieder in möglichster Übereinstimmung des Textes bei der Abfassung neuer Gesangbücher in ganz Deutschland. Dies halten wir bei der jebigen Beweglichkeit in der Bevölkerung Deutschlands und bei dem damit verbundenen nationalen Zug, dem die evangelische Kirche sich am wenigsten verschließen darf, für wünschenswert. Wir haben zur Erreichung dieses Ziels das Unsrige gethan durch unsre Beteiligung bei der Erstellung eines gemeinsamen, deutsch- evangelischen Militärgesangbuchs, welches einen Grundstock der in ganz Deutschland verbreiteten Lieder enthält, durch die Beziehungen, in welche wir uns bei Abfassung des vorliegenden Entwurfs mit ähnlichen Unternehmungen gegenwärtiger Zeit seßten, und durch die Rücksicht, welche wir bei der uns aufgetragenen Sammlung klassischer Lieder" in unserm Entwurf auf die besten vorhandenen und neu entstandenen Gesangbücher anderer Landeskirchen genommen haben. In letzterer Beziehung erwähnen wir namentlich das Württembergische, Bremer, Hessische und Schlesische Gesangbuch und die Entwürfe des Sachsen- Weimar'schen, Königlich Sächsischen und Frankfurter Gesangbuchs.
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Univ.- Bibl. Giessen


