IV
bei verspürten Eingriffen mit Hülfe Unserer Obrigkeiten gegen die Beeinträchtigenden einzuschreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu sehalten; weswegen auch zu Jedermanns Kenntniß und Warnung, die in dem Verlage der Pfarr- Wittwen- Kaffe erscheinenden Schriften mit einem besondern Stempel vor der Abgabe bezeichnet werden sollen.
Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, Unser königliches geheimes Infiegel aufdrucken lassen und die Bekanntmachung desselben durch das Regierungsblatt befohlen.
Gegeben in unserer Haupt- und Residenzstadt München den vierten August im Ein Tausend acht hundert und eilften Jahre, Unsers Reiches im Sechsten.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königl. allerhöchsten Befehl, der General Secretär
F. Robell.


