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Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern : [nebst] Ordnung und Form des Hauptgottesdienstes an Sonn- und Festtagen
Entstehung
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Privilegium.

Wir Maximilian Joseph,

von Gottes Gnaden König von Bayern.

Nachdem Wir unterm 26. December vorigen Jahrs die Einführung eines neuen Gesangbuches für sämmtliche pro­testantische Gemeinden Unseres Königreiches genehmigt ha­ben, so finden Wir uns nunmehr bewogen, zur bessern Be­gründung einer Versorgungs- Anstalt für Pfarrers- Wittwen und Waisen das Privilegium auf dieses Gesangbuch sowohl, als auf alle noch erscheinenden liturgischen Schriften zum kirchlichen Gebrauche, so wie auf die protestantischen Reli­gionsbücher zum Unterrichte in Schulen, der zu errichtenden allgemeinen Pfarr- Wittwen- Kassa zu verleihen.

Wir ertheilen daher dieser allgemeinen Pfarr- Wittwen­Kasse das Recht, die obgedachten Bücher, zur Erzielung der möglich wohlfeilsten Preise und der nöthigen Gleichförmig­feit, ganz allein zu verlegen, zu drucken, auszugeben und feil zu haben, und dieselben durch ihre aufgestellten Kom­missionarien im ganzen Königreiche verkaufen zu lassen.

Demzufolge verbieten Wir allen Unsern Unterthanen, insonderheit aber allen, in Unsern Staaten angesessenen Buch­druckern und Buchhändlern bei Vermeidung Unserer allerhöch­sten Ungnade und einer Strafe von Ein Hundert Dukaten, wovon jedesmal die Hälfte Unserer Staats- Kaffe, die andere Hälfte aber der allgemeinen Pfarr- Wittwen- Kasse zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vorwand, weder mittel­oder unmittelbar, einen Nachdruck oder Debit gemeldter Bü­cher und Schriften zu erlauben.

Zugleich ermächtigen Wir die allgemeine Pfarr- Witt­wen- Kaffe- Administration zur Sicherung dieses Privilegiums,