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Gesangbuch zum Gottesdienstlichen Gebrauch für Evangelische Gemeinden : mit Genehmigung des Kgl. Konsistoriums der Provinz Brandenburg
Entstehung
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Vorrede zur achten Auflage.

Das zuerst im Jahre 1829 zu Berlin mit Genehmigung der evange­lischen kirchlichen Ober- Behörde erschienene und dann in sechs nach­folgenden Auflagen verbreitete Gesangbuch zum gottesdienst­lichen Gebrauch für evangelische Gemeinden hat durch die Aufnahme, welche es gefunden und in der es sich behauptet, hin­reichend bewiesen, daß es einem damals weithin und tief empfun­denen Bedürfnisse entsprach und für die vollkommnere Aneignung und Benutzung des evangelischen deutschen Liederschakes in kirch­lichen Versammlungen einen fühlbar gesegneten Übergang und Fortschritt bezeichnet. Wenn indessen schon die ersten Herausgeber das Geständnis öffentlich abgelegt haben, daß diese Lieder- Samm­lung von der beabsichtigten Vollkommenheit noch fern sei, so hat sich auch wirklich seit mehreren Jahren bei einem ansehnlichen Teil unserer Kirchengenossen ein weiter gehendes Verlangen kund gegeben, welchem seine Berechtigung, eben weil es auf dem heiligsten Lebensge­biete hervorgetreten, nicht abgesprochen werden darf. Unverkennbar hat sich neuerdings der kirchliche Sinn noch in höherem Grade und größerem Umfange, als es im Zeitpunkte der ersten Herausgabe des Buches der Fall war, sowohl überhaupt den Liedern von älterer Bewährung, als auch den älteren Lesarten der einzelnen, wieder zugewandt.

Demzufolge empfingen die unterzeichneten, älteren und ordnungs­mäßig neu hinzu getretenen Mitglieder der für das Gesangbuch