Vorrede zur achten Auflage.
Das zuerst im Jahre 1829 zu Berlin mit Genehmigung der evangelischen kirchlichen Ober- Behörde erschienene und dann in sechs nachfolgenden Auflagen verbreitete Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für evangelische Gemeinden hat durch die Aufnahme, welche es gefunden und in der es sich behauptet, hinreichend bewiesen, daß es einem damals weithin und tief empfundenen Bedürfnisse entsprach und für die vollkommnere Aneignung und Benutzung des evangelischen deutschen Liederschakes in kirchlichen Versammlungen einen fühlbar gesegneten Übergang und Fortschritt bezeichnet. Wenn indessen schon die ersten Herausgeber das Geständnis öffentlich abgelegt haben, daß diese Lieder- Sammlung von der beabsichtigten Vollkommenheit noch fern sei, so hat sich auch wirklich seit mehreren Jahren bei einem ansehnlichen Teil unserer Kirchengenossen ein weiter gehendes Verlangen kund gegeben, welchem seine Berechtigung, eben weil es auf dem heiligsten Lebensgebiete hervorgetreten, nicht abgesprochen werden darf. Unverkennbar hat sich neuerdings der kirchliche Sinn noch in höherem Grade und größerem Umfange, als es im Zeitpunkte der ersten Herausgabe des Buches der Fall war, sowohl überhaupt den Liedern von älterer Bewährung, als auch den älteren Lesarten der einzelnen, wieder zugewandt.
Demzufolge empfingen die unterzeichneten, älteren und ordnungsmäßig neu hinzu getretenen Mitglieder der für das Gesangbuch


