Bweiter Abschnitt.
Ablässe und Frivilegien.
Von den Päpsten sind sowohl der Hauptcongregation zu Rom, als auch den übrigen bereits errichteten, oder noch zu errichtenden Congregationen, wenn sie erwähnter Hauptcongregation canonisch einverleibt sind, folgende Ablässe verliehen worden:
Vollkommene Ablässe für alle Gläubigen.
1) Alle Mitglieder, so wie alle Gläubigen, beiderlei Geschlechtes, welche nach reumüthiger Beichte und Communion die Kirche oder Kapelle der Congregation am Tage ihres Titularfestes in der Zeit von der ersten Vesper bis zum Untergang der Sonne besuchen und dort die Gebete um Erhaltung und Erhöhung der heiligen Kirche", ,, um Vertilgung der. Ketzereien", ,, um den Frieden unter den christlichen Fürsten" und für den Papst", oder auch nach) ihrer Andacht andere Gebete verrichten¹), gewinnen einen vollfommenen Ablaß.
1) Es ist nicht nothwendig, in der Kirche oder Kapelle der Congregation zu com municiren;


