Regeln für einzelne Vorstandsmitglieder. 35
Andacht, Würde und Bescheidenheit ihrem Amte obliegen, den Proben und Uebungen fleißig beiwohnen, und dem Dirigenten des Gesanges willigen Gehorsam leisten.
2) Der Dirigent des Gesanges richte sich in allen seinen Anordnungen, namentlich was die Wahl der Gesänge betrifft, nach der Anweisung des Präses.
4. Regeln des Pförtners.
1) Der Pförtner hat dafür zu sorgen, daß die Kirchenthüre wenigstens eine Viertelstunde vor dem Anfange der Versammlung geöffnet werde, und nur Mitglieder der Congregation eintreten,
2) Er bezeichne die Namen der Eintretenden an der dazu angebrachten Tafel, und merke sie nach der Versammlung in einem eigenen Buche an, welches sowohl die Namen aller Congreganiften, als auch die Tage der Versammlung in der Weise enthalte, daß die An- und Abwesenden leicht darin bezeichnet werden können.
3) Wenn er Aushilfe bedarf, so erbitte er sich dieselbe vom Präfecten.
5. Regeln des Pedells.
1) Die Aufträge des Präses und des Präfecten bringe er schnell und pünktlich an die betreffenden Mitglieder der Congregation.
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