Druckschrift 
Marianisches Congregations-Buch
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Erster Abschnitt.

so wird der Name des neuen Aspiranten in der nächsten Versammlung der ganzen Congregation bekannt gemacht.

18

3) Die Zwischenzeit von der Anmeldung bis zur förmlichen Aufnahme soll, wenn nicht der Präses in gewissen Fällen eine Ausnahme für zweckmäßig erachtet, in der Regel drei Monate dauern. Während dieser Zeit sollen die Aspiranten den gewöhnlichen Verſammlungen regelmäßig beiwohnen und durch musterhaftes Betragen sich des hohen Glückes und der großen Ehre, den auserwählten Dienern und Schütz­lingen der Himmelskönigin beigezählt zu werden, würdig zu machen suchen. Ein vom Präses bezeichnetes Vorstandsmitglied wird sie mit den Regeln, Gebräuchen, frommen Uebungen und Vortheilen der Congregation bekannt machen, und an den am Tage der Aufnahme zu ge­winnenden vollkommenen Ablaß erinnern.

4) Die letzte Beſtimmung über die Aufnahme eines Aspiranten in die Zahl der Congreganisten trifft der Vorstand. Hat der Aspirant den Anforderungen nicht entsprochen, so kann der Vorstand ihn entweder gänzlich abweisen, oder ihm die Probezeit verlängern. Wird hingegen die Aufnahme eines Aspiranten vom Vorstande

1