Allgemeine Regeln.
welche deren Amt betreffen, willigen Gehorsam leisten, und hierin die Demuth Maria's nachzu ahmen suchen.
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9) Alle Congreganisten sollen sich als Kinder der himmlischen Mutter betrachten, deßhalb von einer innigen, wahrhaft christlichen Liebe zu einander beseelt sein, und sorgfältig Alles vermeiden, was den Frieden und die Eintracht. stören, oder zu Mißverständnissen Anlaß geben
fönnte.
10) Alle Congreganisten sollen eifrig Sorge tragen für die Erhaltung des guten Rufes der Congregation und sich immer und überall so benehmen, daß man an ihnen wahre Diener der allerseligsten Jungfrau erkennen fönne; sie sollen den Umgang mit Personen von schlechten Grundsätzen und üblem oder zweideutigem Rufe meiden, und sich mit aller Sorgfalt hüten, vor jenen Sünden und Fehlern, durch welche sie Anderen Aergerniß geben, oder sie zu Sünden veranlassen.
11) Wenn ein Congreganist erkrankt, so soll er durch seine Angehörigen den Präfecten davon in Kenntniß setzen, damit dieser thue und veranlasse, was seine Regeln ihm vorschreiben. Stirbt ein Congreganist, so werden Alle, denen es möglich ist, seinem Begräbnisse und der


