Einleitung.
Apostolische Stuhl in Betreff der Marianischen Congregationen bewilligt hatte, wiedergeben und auch den Congregationen selbst ihre früheren Gnaden und Privilegien bestätigen; ja in seiner Huld ging er noch weiter und verlieh dem Generalobern der Gesellschaft die Erlaubniß, alle wo immer canonisch errichteten Congregationen, auch wenn sie nicht von den Vätern seines Ordens geleitet würden, der Römischen Hauptcongregation einzuverleiben und an ihren Ablässen und Privilegien Antheil nehmen zu lassen.
Die Thatsache nun, daß so viele Päpste sich der Congregationen mit Liebe und Sorgfalt angenommen, sie als Schulen der Tugend und Frömmigkeit lobend empfohlen, sie mit so vielen Ablässen und geistlichen Vortheilen ausgestattet haben, ist für sich allein schon ein Beweis des großen geistigen Nutzens, den die Congregationen bei Allen, die sich ihnen von Herzen anschließen und ihre Satzungen gewissenhaft befolgen, zu stiften vermögen und wirklich gestiftet haben. Denn alle jene Päpste wurden bei Verleihung dieser Gnaden und Privilegien von der Uleberzeugung geleitet, welche Benedict XIV. in seiner oben erwähnten Bulle Gloriosae Dominae mit den Worten ausspricht:„ Es ist
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