I. Unterricht über den Jubiläums- Ablaß.
Sünden reinigen und entsühnen und in Glauben, Frömmigkeit und Gerechtigkeit erneuern werden, nicht allein zur Hoffnung des ewigen Heiles, sondern auch zur Herbeiführung eines ruhigeren Zeitalters."
Die Bedingungen zur Gewinnung des Jubiläums- Ablasses sind somit:
1. Der Empfang des heiligen BußSacramentes und der heiligen Communion, und zwar mindestens vor dem letzten Kirchenbesuch. Kinder, welche noch nicht zur ersten heiligen Communion zugelassen worden sind, können durch ihren Beichtvater von der heiligen Communion dispensirt werden.
2. Fasten und Abstinenz an zwei be liebigen Tagen, an welchen man nicht anderweitig zum Fasten und zur Abstinenz verpflichtet ist. Weil unter der in der Jubiläumsbulle vorkommenden lateinischen Bezeichnung der Fastenspeisen, die an den Ablaß- Fasttagen einzig genossen werden dürfen( cibi esuriales), Fastenspeisen im strengsten Sinne des Wortes, wie sie ehemals in der heiligen Fastenzeit vorgeschrieben waren, zu verstehen sind, so haben diejenigen, welche den Ablaß gewinnen wollen, an den selbstgewählten zwei AblaßFasttagen sich nicht blos vom Fleischessen zu enthalten, sondern auch den Genuß von Eiern,
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