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I. Unterricht über den Jubiläums- Ablaß.
nem Vermögen, ein Almosen gemäß dem Rathe seines Beichtvaters für irgend ein frommes Werk geben, welches der Ausbreitung und dem Wachsthum des katholischen Glaubens gewidmet ist. Jeder mag ganz nach seinem Belieben wählen. Wir glauben jedoch namentlich zwei Werke empfehlen zu sollen, bei denen die Wohlthätigkeit vorzüglich angebracht sein wird, da sie beide an vielen Orten der Unterstüßung und des SchuBes bedürfen und nicht minder für den Staat als für die Kirche fruchtbringend sind: nämlich die Privatschulen für die Kinder und die Clerical Seminare.
Alle andern aber, welche irgendwo außerhalb Roms leben, sollen drei Kirchen, welche von dem Diocesanbischof oder dessen Vicar oder Official oder in Kraft ihres Auftrages von den Seelsorgern des Ortes bezeichnet werden, zweimal besuchen oder, wenn dort nur zwei Kirchen sich befinden, dreimal oder, falls nur eine vorhanden ist, sechsmal während der oben angegebenen Zeit, und sollen alle übrigen vorbezeichneten Werke verrichten. Auch wollen Wir, daß dieser Ablaß den Seelen, welche in Liebe mit Gott verbunden aus diesem Leben abgeschieden sind, fürbittweise zu


