I. Unterricht über den Jubiläums- Ablaß.
Zuwendung, wie die sonstigen Gebete und guten Werke, die für die Abgestorbenen auf geopfert werden, diesen zu Gute kommen laſse.
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4. Was gibt es für verschiedene Arten von Ablässen?
Es gibt zweierlei Ablässe, vollkommene und unvollkommene. Unter den vollkommenen ist der vorzüglichste und feierlichste der Jubiläumsablak.
a) Der unvollkommene Ablaß ist ein solcher, durch welchen nur ein Theil der für die Sünden verdienten zeitlichen Strafen nachgelassen wird. So werden Ablässe von vierzig oder hundert Tagen, von sieben Wochen, von einem Jahre u. s. w. bewilligt. Doch will diese bestimmte Zahl von Tagen, Wochen oder Jahren nicht sagen, die Kirche wolle um diese Zeit die Strafe des Fegfeuers abkürzen; sondern die Kirchenbußen der ersten Jahrhunderte werden als Maßstab für den Nachlaß der zeitlichen Strafen gebraucht. Hiernach ist z. B. ein Ablaß von hundert Tagen die Nachlassung derjenigen zeitlichen Strafen, welche man zu jener Zeit durch eine Kirchenbuße von hundert Tagen vor Gott würde abgetragen haben.
Mitunter werden an leichtgläubige Leute


