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Jubiläums-Büchlein : Unterricht und Gebete für Gewinnung des von Seiner Heiligkeit Papst Leo XIII. auf das Jahr 1886 bewilligten Jubiläums-Ablasses
Entstehung
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I. Unterricht über den Jubiläums- Ablaß. 11

entweder in diesem Leben durch Werke der Genugthuung und durch Zuwendung von Ablässen, oder in der andern Welt durch die Leiden des Fegfeuers. Solche Werke der Genugthuung sind die freiwillig über­nommenen und die vom Beichtvater aufer­legten Bußwerke, die Unglücksfälle, Krant­heiten, überhaupt alle Leiden und Beschwerden, welche man im Stande der Gnade mit Geduld und Ergebung erträgt. Der Ablaß ist eine stellvertretende Genugthuung für die zeitlichen Strafen. Dieselben werden in ihm nachge­lassen durch Zuwendung der im geistlichen Schaße der Kirche liegenden Genugthuungen: sie geschieht außerhalb des Buß- Sacramentes, doch immer in Kraft der Schlüsselgewalt, d. h. durch die, welche die Gewalt haben, diesen Schatz zu öffnen und davon auszu­theilen.

Der Ablaß läßt somit weder Tod­sünden, noch läßliche Sünden, noch ewige Strafen nach, er bewirkt nicht die Rechtfertigung und Versöhnung mit Gott; er wird nicht im Buß- Sacramente erlangt, er kann erst gewonnen werden, wenn dies alles vorausgegangen ist, er bezieht sich ledig­lich auf die zeitlichen Strafen der be­reits nachgelassenen Sünden.