Druckschrift 
Jubiläums-Büchlein : Unterricht und Gebete für Gewinnung des von Seiner Heiligkeit Papst Leo XIII. auf das Jahr 1886 bewilligten Jubiläums-Ablasses
Entstehung
Einzelbild herunterladen

I. Unterricht über den Jubilaums- Ablaß.

Sünde schließt feine schwere Schuld in sich, sie hebt die Freundschaft mit Gott nicht auf und wird nur zeitlich gestraft. Man unter­scheidet somit, der leichten und schweren Schuld entsprechend, zeitliche und ewige Strafen.

10

b) Durch den würdigen Empfang des Buß- Sacramentes, sowie durch einen Act der vollkommenen Reue, der wenigstens einschluß­weise das Verlangen nach dem Buß- Sacramente in sich faßt, wird die in der Todsünde lie­gende Schuld sammt der ewigen Strafe nach­gelassen. Die in der läßlichen Sünde liegende Schuld kann auf die nämliche Weiſe, aber außerdem durch andere Werke der Frömmig­feit und Liebe getilgt werden. Dagegen werden die zeitlichen Strafen nicht immer zugleich mit der Schuld und der ewigen Strafe nachgelassen. Es ist dies möglich, wenn der Büßer sich durch einen besondern Grad der Liebesreue hiefür empfänglich macht. Gewöhnlich aber ist mit der Rechtfertigung des Sünders nicht der gänzliche Nachlaß aller Strafen verbunden. Auch nach einer giltigen Beicht kann er noch zeitliche Strafen auf sich haben, namentlich auch solche, welche an die Stelle der erlassenen ewigen Strafen getreten.

c) Diese zeitlichen Strafen werden getilgt