IV
Eingriffen mit Hilfe Unserer Obrigkeiten gegen die Beeinträchtigenden einzuschreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten; weswegen auch zu jedermanns Kenntnis und Warnung die in dem Verlage der Pfarr- Witwen- Kaffe erscheinenden Schriften mit einem besondern Stempel vor der Abgabe bezeichnet werden sollen.
Zu deffen Urkunde haben wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, Unser königliches geheimes Insiegel auf drucken lassen und die Bekanntmachung desselben durch das Regierungsblatt befohlen.
Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den vierten August im ein tausend acht hundert und elften Jahre, Unseres Reiches im sechsten.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf Königl. allerhöchsten Befehl, der General- Sekretär
f. Kobell.


