die Hofte Unserer Staats- Kaffe, die andere Hälfte aber er allgemeinen Pfarr- Wittwen Kaffe zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vorwand, weder mittel oder unmittelbar, einen Nachdruck oder Debit gemeldter Bücher und Schriften zu erlauben.
Zugleich ermächtigen Wir die allgemeine PfarrWittwen- Kaffe- Administration zur Sicherung dieses Privilegiums, bei verspürten Eingriffen mit Hilfe Unserer Obrigkeiten gegen die Beeinträchtigenden einzuschreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten; weßwegen auch, zu Jedermanns Kenntniß und Warnung, die in dem Verlage der Pfarr- Wittwen- Kaffe erscheinenden Schriften mit einem besondern Stempel vor der Abgabe bezeichnet werden sollen.
Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, Unser königliches geheimes Infiegel aufdrucken lassen, und die Bekanntmachung desselben durch das Regierungsblatt befohlen.
Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den vierten August im Ein Tausend acht hundert und eilften Jahre, Unsers Reiches im Sechsten. Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl, der General Secretar
F. Kobell.


