Privilegium.
Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Bayern.
Nachdem Wir unterm 26. December vorigen Jahrs
die Einführung eines neuen Gesangbuches für sämmtliche protestantische Gemeinden Unseres Königreiches genehmigt haben, so finden Wir Uns nunmehr bewogen, zur bessern Begründung einer VersorgungsAnstalt für Pfarrers- Wittwen und Waisen das Pris vilegium auf dieses Gesangbuch sowohl, als auf alle noch erscheinenden liturgischen Schriften zum kirchlichen Gebrauche, so wie auf die protestantischen Religionsbücher zum Unterrichte in Schulen, der zu errichtenden allgemeinen Pfarr- Wittwen- Kaffe zu verleihen.
Wir ertheilen daher dieser allgemeinen PfarrWittwen- Kaffe das Recht, die obgedachten Bücher, zur Erzielung der möglich wohlfeilsten Preise und der nöthigen Gleichförmigkeit, ganz allein zu verlegen, zu drucken, auszugeben und feil zu haben, und dieselben durch ihre aufgestellten Kommissionarien im ganzen Königreiche verkaufen zu lassen.
Demzufolge verbieten wir allen Unsern Unterthanen, insonderheit aber allen in Unsern Staaten angesessenen Buchdruckern und Buchhändlern, bei Vers meidung Unserer allerhöchsten Ungnade und einer Strafe. von Ein Hundert Dukaten, wovon jedesmal


