IV
Eingriffen mit Hilfe Unserer Obrigkeiten gegen die Beeinträch tigenden einzuschreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten; weswegen auch zu jedermanns Kenntnis und Warnung die in dem Verlage der Pfarr- Witwen- Kasse erscheinenden Schriften mit einem besondern Stempel vor der Abgabe bezeichnet werden sollen.
Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief allerhöchst eigenbändig unterschrieben, Unser fönigliches geheimes Infiegel auf drucken lassen und die Bekanntmachung desselben durch das Regierungsblatt befohlen.
Gegeben in unserer Haupt- und Residenzstadt München den vierten August im ein tausend acht hundert und elften Jahre, Unseres Reiches im sechsten.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf Königl. allerhöchsten Befehl, der General- Sekretär
F. Kobell.


