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Allgemeines Evangelisches Gesangbuch für das Großherzogthum Hessen : [nebst] Gebete zur Hausandacht [und] Episteln und Evangelien [und] Der kleine Katechismus Lutheri
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Die Haustafel.

Der Herr bat befoblen, daß die, so das Evange­lium verkündigen, sollen sich vom Evangelio nähren. 1 Cor. 9, 14.

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Der unterrichtet wird mit dem Wort, der theile mit allerler Gutes dem, ter ibn unterrichtet. Jrret euch nicht, Gott läßt sich nicht ipotten. 6, 6. 7.

Die Aeltesten, die wohl fürsteben, die balte man zweifacher Ehren wertb, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lebre. Denn es spricht die Schrift: Du sollst dem Ofen, der da drischet, das Maul nicht verbinden. I Tim. 5, 17. 18. Aus dem 5. B. Mos. 26, 6.

Birem 5.

Wir bitten euch, lieben Brüder, daß ihr erken­net, die an euch arbeiten, und euch fürfteben in dem Herrn, und euch ermabnen, babt sie defto lie­ber, um ihres Werks willen, und seid friedsam mit ihnen. 1 Theff. 5, 12. 13.

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Gehorchet euren Lehrern und folget ibnen; denn fie machen über eure Seelen, als die da Rechen­schaft dafür geben follen, auf daß sie das mit Freu­den thun, und nicht mit Seufzen, denn das ist euch nicht gut. Hebr. 13, 17.

Von weltlicher Obrigkeit.

Jedermann fei untertban der Obrigkeit, die Ge­

walt über ibn hat. Denn es ist keine Obrigkeit obne von Gott. Wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott geordnet. Wer sich nun wider die Obrigkeit feßet, der widerstrebet Gottes Ordnung, die aber widerstreben, werden über sich ein Urtheil empfa­ben: denn sie trågt das Schwerdt nicht umsonst, fie ist Gottes Dienerin, eine Rácherin zur Strafe, über den, der Böses thut. Rom. 13, v. 1. 2. 4.

Von den Unterthanen.

d

Gebet dem Kaifer was des Kaisers ist, und Gott

was Gottes ist. Matth 22, 21.

So seid nun aus Roth untertban, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens ( 6) willen