Votrebe.
Unter die Aufgaben selbft, welche der Commiffion gestellt wa ren, und die sie zu lösen wenigstens mit anhaltendem Fleiße bemüht gewesen ist gehört zunächst eine sorgfältige Berücksichtigung der älteren Kirchengesänge aus dem Zeitraume von der Reformation an bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts, von denen in möglichst beträchtlicher Anzahl diejenigen ausgewählt werden sollten, welche sich durch Tiefe der Empfindung und kräftigen Ausdruck der from. men Gesinnung auszeichnen und besonders in der hiesigen Stadt und Provinz unter die bekannten und geschätzten Kernlieder gerechnet werden. Eine gleiche Rücksicht war ferner der Commission auf diejenigen neuern Kirchengesänge empfohlen worden, die wegen ihrer weiten Verbreitung bereits eine Art von Bürgerrecht haben, voraus. gefeßt, daß es ihnen nicht an allem dichterischen Werthe mangle, noch die darin enthaltene Moral zu abgeschlossen und unverbunden mit der christlichen Glaubenslehre erscheine, noch diese Lieder fich mehr für die häusliche Erbauung, als für den kirchlichen Gebrauch eignen, in welchen Fällen der Commission unbenommen blieb, den Ausfall derselben durch andere weniger bekannte Lieder neuerer Zeit zu ergänzen, denen eine günstige Aufnahme gewünscht werden mußte.
IV
Fürs Dritte lag den Unterzeichneten ob, von den verschiedenen Auffassungsweisen der christlichen Glaubenslehre feine ausschließlich zu begünftigen, aber auch keiner ihre Stelle zu verweigern, die als Neußerung des frommen Gefühls sich mit der evangelischen Wahrheit und mit dem Wesen eines kirchlichen Buches in Einklang bringen läßt. Was viertens die Melodieen betrifft, so sollte das neue Gesangbuch dazu beitragen, den vorhandenen großen Reichthum musterhafter Choräle in Gebrauch zu erhalten, und es sollte zugleich da, wo zu demselben Liede mehrere Melodieen gesungen werden kön. nen, jederzeit diejenige vorgezeichnet werden, welche für den Inhalt, die Zeit und den Ort die angemessenfte ift. Bulegt lag es feines. wegs in der Ueberzeugung der Synode, daß in Gesangbüchern dieser


