Vorrede.
in dem Jahr 1781 unrecht und anstößig seyn? Es ist bekannt genug, daß seit dem Jahre 1717 eine Menge neuer und guter geistlicher Lieder zum Vorschein gekommen ist, von denen ein gutes Theil auch unter uns in man chen Häusern zur Belebung und Unterhaltung der häuslichen Andacht bereits mit vielem Segen gebraucht wird. Jedermann wird abnehmen, daß ich hier hauptsächlich auf die geistlichen Lieder ziele, durch welche sich der selige Gellest ein unvergängliches Denkmal gestiftet hat. Wäre es nun wohl zu verantworten, wenn man diese und andere geistreiche Lieder, welche als schätzbare Gaben und Geschenke Gottes betrachtet zu werden verdie: nen, auf ewig aus unserm Gesangbuch ausschließen, und sie nicht zur Beförderung der öffentlichen und häuslichen Andacht christlich benußen und in unser Gesangbuch auf nehmen wollte, so wie andel, Tiezmann und von der Lith es zu ihren Zeiten mit den damals zum Vors schein gekommenen neuen Liedern gemacht, und dagegen manche alte Lieder, welche den neuen an Güte nicht gleich kamen, ohne Bedenken weggelassen haben? Um nur einige Benspiele hiervon anzuführen, so hat der selige D. von der Lich folgende Lieder, welche noch in der Tiezmannischen Ausgabe stunden, in seiner so bald darauf gefolgten Ausgabe weggelassen:
Von Adam her so lange Zeit war unser Fleisch vermaledeyt i2c.
Indem die Engel fuhren auf zu Gott ins Hime mels Saal 2c.
Als Jesus gebohren war zu Herodis Zeiten 2c. Ach, sehet welch ein Mensch 2c.
Erstanden ist der heilig Christ, der aller Welt ein Tröster ist zc.
Christus


