instalt zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vorwand, weder mittels noch unmittelbar, einen Nachdruck oder Debit gemeldeter Bücher und Schriften zu erlauben. Zugleich ermächtigen Wir Un ser protestantisches Consistorium zu Speyer, als Aufsichts- Behörde jener Anstalt, zur Sicherung dieses Privilegiums, bei verspürten Eingriffen, mit Hülfe Unserer Obrigkeiten, gegen die Beeinträchtigenden einzuschreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten; weßhalb, zu Jedermanns Kenntniß und Warnung, die, in dem Verlage gemeldeter Anstalt erscheinenden, Schriften mit einem bes sondern Stempel, vor der Abgabe, zu bezeichnen sind.
Zu dessen Urkunde haben wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, Unser Königliches geheimes Innsiegel vordrücken lassen, und die Bekanntmachung desselben durch das allgemeine Regierungs- und Intelligenzblatt befohlen.
Gegeben Tegernsee den fünfzehnten September im Jahr Ein tausend acht hundert zwei und zwanzig, Unseres Reiches im Siebenzehnten.
Mar Joseph.
( L.S.)
Graf von Thürheim.
Auf Königlichen allerhöchsten Befehl Der General Secretär,
Statt dessen Staudacher, Geheimer Secretär.


