Privilegium.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern zc.
Wir
ir haben uns bewogen gefunden, der Versorgungsa Anstalt für geistliche Wittwen und Waisen im Rheinkreise, zu ihrer bessern Begründung, ein Privilegium auf den Druck und Verlag des neuen Gesangbuches für die dortige vereinigte evangelische Kirchen- Gemeinde sowohl, als auf alle, für den Rheinkreis erscheinenden protestantischen liturgischen Schriften, und die in den Schulen einzuführenden Religionsbücher, zu verleihen.
Wir ertheilen daher gedachter Pfarr- Wittwen- und Waisen- Pensionsanstalt das Recht, zur Erzielung möge lichst wohlfeiler Preise und der nöthigen Gleichförmig, feit, obengenannte Bücher ganz allein zu verlegen, zu drucken, auszugeben, und feil zu halten, und dieselbe, durch aufgestellte Commissarien, im ganzen Rheinkreise verkaufen zu lassen.
Demzufolge verbieten Wir allen Unsern Unterthanen, insonderheit aber allen, in Unsern Staaten anges sessenen Buchdruckern und Buchhändlern, bei Vermeidung Unserer allerhöchsten Ungnade, und einer Strafe von Ein hundert Dukaten, wovon jedesmal die Hälfte Unserer Staatskaffe, die andere Hälfte aber besagter


