Die der Kirche zu Kientheim: c.
besuchen, zu ihrer Erneuerung, Verschönerung und Erhaltung hülfreiche Hand bieten oder darin fromme Spenden ertheilen, sonst irgend ein Ablaß auf ewige Zeiten, oder auf eine gewisse, oder auf eine noch nicht verflossene Zeit, von uns ertheilt worden, die gegenwärtigen keine Kraft oder Geltung mehr haben. Gegeben in Rom zu St. Peter, im Jahre der Menschwerdung des Herrn ein tausend vier hundert siebenzig, am 17ten November, im siebenten Jahre unsers Pontificats.
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