ertheilten Ablaß- Briefe.
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der Pfarrkirche von Sigolsheim in gedachter Diözese zum Theil verbrannt, zum Theil durch einige einfältige, aber doch fromme Leute in die Kirche der heiligen Felir und Regula zu Künsheim in derselben Diözese gebracht und niedergelegt worden, und wegen unterschiedlicher Wunder, die der allmächtige Gott daselbst gewirkt hat und noch fortwirket, Fremde beiderlei Geschlechtes, Kranke und Schwache, Blinde, Lahme, Gebrechliche, und sonst mit verschiedenen Armseligkeiten und Gebrechen Behaftete, nicht nur aus der Diözese, sondern auch aus mehrern andern Diözesen und entfernten Gegenden zahlreich dahinströmen: so entstand in uns der Wunsch, besagte Kirche möchte mit angemessenen Ehrenerweisen besucht, und die Andacht der Gläubigen, die groß ist, noch mehr angefeuert werden; und damit die Gläubigen desto williger zur gedachten Kirche der heiligen Felir und Regula wallen und zur Wiederherstellung, Verschönerung und Erhaltung derselben desto schneller hülfreiche Hand bieten mögen, je reichlicher die Gnaden sind, die ihnen eben daselbst zufließen: so haben wir, vertrauend auf die Barmherzigkeit und das Ansehen der heiligen Peter und Paul, allen wahrhaft Reumüthigen, die nach abgelegter Beicht, genannte Kirche der heiligen Felir und Regula an den Festen der Verkündigung, Himmelfahrt und Geburt der allerfeligsten Jungfrau und des heiligen Evangelisten Johannes jährlich andächtig besuchen, und zu ihrer Erneuerung, Verschönerung und Erhaltung hülfreiche Hand bieten, durch Gegenwärtiges an jedem dieser Festtage drei Jahre und eben so viele Quadragenen von den ihnen auferlegten Bußen erlassen, und dieses soll für die zukünftigen Zeiten stets seine Geltung haben. Es ist überdieß unser Wille, daß wenn denjenigen, welche besagte Kirche


