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Geistlicher Rathgeber : ein Erbauungsbüchlein für Kranke und Sterbende / von K. W. Wiedenfeld. Hrsg. von dem christlichen Vereine im nördlichen Deutschland
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Erste Abtheilung. I. Abschnitt.

und Wegen. Die aber, welche einem andern nach­eilen, werden endlich großes Herzeleid haben.

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13. Ein jeglicher, der von einer Krankheit er­griffen wird, sei darauf bedacht, wie er in der= selben, besonders da er nicht wissen kann, ob er davon muß, nach seinem besondern Beruf und Stande, noch etwas recht Heilsames wirken oder rathen möge.

14. Ein jeglicher soll die Sünden, die er in seinem Amte, Beruf und Stande wissentlich began­gen, vornehmlich Gott, und nach Umständen auch seinem Seelenhirten bekennen, damit dieser ihm ra­then, jener ihm aber die Sünden, wenn er sie be­reuet und unterläßt, vergeben möge. Ein jeder aber, wer es auch sein möge, wird Ursach haben zu bitten: Verzeihe mir, Herr! die verbor­genen Fehler.

15. Mein lieber Christ, dem diese Zeilen in franken oder gesunden Tagen kund werden, hüte dich, daß du nicht sündigest vor deinem Tode, damit die Strafe dich nicht ereile nach deinem Tode. Da­rum thue alles unrechtmäßig an dich gebrachte oder unchrlich erworbene Gut von dir. Wie das gesche­hen solle, kann dich lehren das Wort Gottes, dein Gewissen und ein treuer christlicher Freund, den du zu Rathe ziehst. Hast du andern unbillige und uner­trägliche Lasten aufgelegt oder auflegen lassen, so reiße