Erste Abtheilung. I. Abschnitt.
und Wegen. Die aber, welche einem andern nacheilen, werden endlich großes Herzeleid haben.
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13. Ein jeglicher, der von einer Krankheit ergriffen wird, sei darauf bedacht, wie er in der= selben, besonders da er nicht wissen kann, ob er davon muß, nach seinem besondern Beruf und Stande, noch etwas recht Heilsames wirken oder rathen möge.
14. Ein jeglicher soll die Sünden, die er in seinem Amte, Beruf und Stande wissentlich begangen, vornehmlich Gott, und nach Umständen auch seinem Seelenhirten bekennen, damit dieser ihm rathen, jener ihm aber die Sünden, wenn er sie bereuet und unterläßt, vergeben möge. Ein jeder aber, wer es auch sein möge, wird Ursach haben zu bitten: Verzeihe mir, Herr! die verborgenen Fehler.
15. Mein lieber Christ, dem diese Zeilen in franken oder gesunden Tagen kund werden, hüte dich, daß du nicht sündigest vor deinem Tode, damit die Strafe dich nicht ereile nach deinem Tode. Darum thue alles unrechtmäßig an dich gebrachte oder unchrlich erworbene Gut von dir. Wie das geschehen solle, kann dich lehren das Wort Gottes, dein Gewissen und ein treuer christlicher Freund, den du zu Rathe ziehst. Hast du andern unbillige und unerträgliche Lasten aufgelegt oder auflegen lassen, so reiße


