Vorwort.
Daß die chriftliche Kirche das reine Bekenntniß des gött lichen Wortes auch in ihren Liedern haben soll, wird von jedem erleuchteten Christen wohl erkannt. Solche Lieder sind dem Herzen des Gläubigen ein heiliges Bedürfniß, und ihr Gebrauch ist ihm heilige Pflicht.
Weil nun der Gebrauch reiner Lieder, sowohl für die Kirche insgemein, wie auch für den einzelnen Christen, ein öffentliches Bekenntniß des reinen Wortes Gottes ist, so hat sich denn auch in der Allgemeinen, Evangelisch- Lutherischen Synode von Ohio und andern Staaten, durch Gottes erleuchtende Gnade, schon im Jahr unsers Herrn 1864 der Wunsch nach einem entsprechenden Gesangbuche in dem Beschluß kundgegeben: Daß die Synode die Herausgabe eines rein lutherischen Gesangbuches mit unverändertem und unverwässertem Tert vor die Hand nehmen möge u. s. w.
Demgemäß warb eine Committee zur Ausarbeitung einer Gesangbuchs- Vorlage bestimmt, bestehend aus: G. Cronenwett, W. F. Lehmann, M. Loy, E. Schmid, F. A. Herzberger. Diese Committee hat, wenn auch nur unvollkommen, threr Pflicht nachzukommen gestrebt, und zwar im Einklang mit der Anweisung der Synode, wie nicht nur die Vorlage, sondern auch das nun erscheinende Gesangbuch zeigt. Nur hie und da hat sie sich, des bes sern Verständnisses wegen, kleine Veränderungen erlauben müssen, wo etwa bei Unerfahrenen Mißverständnisse vor ( III)


