Vorerinnerung.
V
Nachdem die evangelischen Stände des vormaligen Hochstifts Hildesheim im Jahre 1785 bei dem damaligen Hochfürstlichen Consistorio A. C. darauf angetragen hatten, daß für die evangelischen Gemeinden ein Gesangbuch verfertigt werden möchte, wodurch den Mängeln des bisherigen hinlänglich abgeholfen werden könnte, erhielten die beiden geistlichen Räthe des gedachten Collegii, der Consistorial- Rath und General- Superintendent Conrad Daniel Schumacher zu Bockenem und der Consistorial- Rath und General- Superintendent Christian Leopold Josua Illing zu Alfeld, den Auftrag, die Gesänge für dasselbige zu sammeln und dasselbe herauszugeben.


