Zugleich ermächtigen Wir Unser protestantisches Confiftorium zu Speier, als Aufsichts- Behörde jener Anstalt, zur Sicherung bieses Privilegiums, bei verspürten Eingriffen, mit Hülfe Unserer Obrigkeiten, gegen die Beeinträchtigenden einzuschreiten, die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen, und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten, weshalb zu Jedermanns Kenntniß und Warnung die in dem Verlage gemeldeter Anstalt erscheinenden Schriften mit einem besonderen Stempel vor der Abgabe zu bezeichnen sind. Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, Unser Königliches geheimes Insiegel vordrucken lassen, und die Bekanntmachung desselben durch das allgemeine Regierungs- und Intelligenzblatt befohlen.
Gegeben Tegernsee den fünfzehnten September im Jahre Eintausend achthundert zwei und zwanzig, Unseres Reiches im Siebenzehnten.
( L. S.)
Max Joseph.
Graf von Thürheim.
Auf Königlichen allerhöchsten Befehl. Der General- Secretär,
Statt dessen
Staudacher,
geheimer Secretär.


